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dot lightgrey Familienrecht

Schwerpunktmäßig sind wir im Bereich des Familienrechts für Sie tätig. Ausgewählte Schwerpunkte unserer familienrechtlichen Tätigkeit sind:

• Rechtsberatung vor und nach der Eheschließung
• Ehevertrag
• Scheidung
• Entwurf von Ehescheidungsfolgevereinbarungen
• Unterhaltsrecht ehelicher und nichtehelicher Kinder
   bei Trennung und Scheidung
• Unterhalt des Ehegatten während des Getrenntlebens
   sowie nach der Scheidung
• Unterhalt anlässlich der Geburt
• Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung
• Sorgerecht und und Umgangsrecht für minderjährige Kinder
• Hausratsteilung, eheliche Wohnung
• Versorgungsausgleich
• Zugewinnausgleich
• Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
   und eingetragenen Lebenspartnerschaft

Unsere anwaltliche Beratung im Familienrecht beginnt bereits mit den Fragen, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist und welche gesetzlichen Rechte und Pflichten während einer Ehe bestehen. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Ehevertrag zukünftige Auseinandersetzungen über das Vermögen oder den Unterhalt vermeiden.

Auch Paaren einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist zu empfehlen, bereits vor oder während des gemeinsamen Zusammenlebens umfassende Regelungen zu treffen, um Streitigkeiten nach erfolgter Trennung zu vermeiden.

Von erheblicher Bedeutung sind sodann die mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Probleme, die in der Regel eine Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfordern, insbesondere in den Bereichen Scheidungsrecht, Güterrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht.

Diese Probleme können durch einvernehmliche Regelungen schonend für alle Beteiligten gelöst oder in gerichtlichen Verfahren einer Entscheidung durch das Gericht zugeführt werden. Unsere Beratung zielt zunächst auf die Vermeidung kostenintensiver, langwieriger und insbesondere für die gemeinsamen Kinder nachteiliger gerichtlicher Verfahren ab.

Wenn zwischen den Eheleuten noch ein gewisses Vertrauen besteht und von beiden Seiten Kompromissbereitschaft vorliegt, bieten angesichts der wenig attraktiven und kostenintensiven Alternative durch Prozessentscheidungen des Familiengerichts sog. einvernehmliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen ein ideales Instrument für eine geräuschlose, wirtschaftliche Ehescheidung.

Wenn es notwendig ist, werden wir Ihre Interessen jedoch mit der gebotenen Härte und Entschlossenheit auch gerichtlich durchzusetzen wissen!

 
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