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dot lightgrey Sozialrecht

Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze wird auf dem Gebiet des Sozialrechts immer unüberschaubarer. Der mittlerweile labile Sozialstaat und nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht nötigt den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen.

Aufgrund des fast täglichen Wandels, etwa der "Agenda 2010" oder "Hartz IV", wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Für die Behörden handelt es sich meist um Massenverfahren, so dass oftmals IHR Einzelfall nicht hinreichend gewürdigt wird.

Folge: Viele Bescheide sind fehlerhaft.

Wir möchten Ihnen eine echte Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte auf dem Gebiet des Sozialrechts sein.

Wir unterstützen Sie bei der Behauptung gegenüber dem Staat und seinen Institutionen. Dieses gilt nicht nur für die anwaltliche Vertretung in Verfahren vor den Gerichten, sondern auch für die Beratung im gesamten außergerichtlichen Bereich.

Wenn Sie einen BESCHEID erhalten, sei es von der Agentur für Arbeit, sei es von sonstigen Stellen, müssen Sie unbedingt zeitnah reagieren. Lassen Sie den Bescheid nicht rechtskräftig werden, sondern lassen Sie sich VORHER beraten!

Die Widerspruchsfrist beträgt zumeist einen Monat. Wird der Bescheid rechtskräftig, geht Ihnen unter Umständen viel Geld verloren.
Fordern Sie, was Ihnen zusteht!

Die entsprechenden Regeln finden sich im Sozialgesetzbuch, welches inzwischen aus zwölf Büchern besteht. Es enthält neben den allgemeinen und Verfahrensregeln die fünf Säulen der Sozialversicherung:

Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung
Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung


Hierzu gehören z.B.:

  • Arbeitslosengeld I, insbesondere Sperrfristen
  • Arbeitslosengeld II „Hartz IV“
  • Alters- und Erwerbsminderungsrente
  • Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung
  • Rente wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
  • das Behindertenrecht
  • Kindergeld, Erziehungsgeld oder BAföG

Hat die ARGE Ihren ALG II-Bewilligungsbescheid aufgehoben und fordert erbrachte Leistungen zurück? Wird Ihnen die Zustimmung zum Umzug verweigert? Wurden die Leistungen gekürzt? Verlangt die Deutsche Rentenversicherung von Ihnen die Versicherungsbeiträge?
Wir beraten Sie!

Rechtssuchende, die die Kosten einer Beratung oder außergerichtlichen Vertretung nicht aus der eigenen Tasche leisten können, können unproblematisch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe oder auf Erteilung eines Beratungshilfescheines stellen, der lediglich einen nicht gedeckten Eigenkostenanteil von 10,- EUR verursacht. Wir sind Ihnen dabei behilflich

 
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